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Abteilung Tischtennis
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Die Antr?ge an den Verbandsbei

Die Anträge der Vereine beschäftigen sich alle mit der Bildung von Spielgemeinschaften, wobei es ausnahmslos Vereine des Westsaarkreises waren, die sie stellten. Diese lassen sich vom Aufbau und der Begründung her in mehreren Gruppen zusammen fassen, wobei die Reihenfolge im STTB-Aktuell, also nach Eingang, soweit möglich, beachtet wurde und nicht im mindesten eine Wertung darstellt.

Auf den 16. Februar ist der Schwalbacher Antrag auf Spielgemeinschaften datiert, der sich zuerst an den Sportausschuss wendet, aber jetzt auch dem Beirat vorliegt. Schwalbach geh?rt nat?rlich zu den Vereinen mit den gr??ten Erfolgen und im Nachwuchsbereich stellte im letzten Jahrzehnt wohl kaum ein anderer Verein so viele Saarlandmeister. Da die Spieler nicht gehalten werden konnten, ist es f?r einen solchen Verein nur nat?rlich, nach M?glichkeiten zu suchen, um leistungsorientierte Jugendarbeit zu betreiben, aber auch die Fr?chte davon ernten zu k?nnen.
Dennoch, etwas mehr Begr?ndung warum Spielgemeinschaften " im Sinne einer ebenso zeitgem??en wie zukunftsorientierten Entwicklung des saarl?ndischen Tischtennissports" zu begr?ssen w?ren, t?te man sich schon w?nschen.
Diese folgt dann in dem eingereichten Formulierungsvorschlag "Durchf?hrungsbestimmungen", wobei weder auf das zeitgem??, noch auf das zukunftsorientiert weiter eingegangen wird. Denn der Schlussfolgerung: Es gibt weniger Nachwuchs, also m?ssen die Vereine Spielgemeinschaften eingehen d?rfen, k?nnte doch auch folgen: Es gibt weniger Nachwuchs also m?ssen die Vereine zu mehr Anstrengungen veranlasst werden oder sinnvoller: Es gibt weniger Nachwuchs, also m?ssen die stark nachwuchstreibenden Vereine besser gef?rdert werden.

In den Durchf?hrungsbestimmungen wird zu verk?rtzt auf den Spielbetrieb eingegangen. Schwalbach schl?gt vor, dass nur zwei Vereine eine Spielgemeinschaft bis auf Landesebene eingehen k?nnen. Bis auf Landesebene hei?t das ein-oder ausschlie?lich? Derzeit sind Spielgemeinschaften bei den Aktiven nur bis zur Bezirksebene, bei den Damen nur bis Kreisliga m?glich. Dies w?rde also im Wiederspruch zu den gegenw?rtig geltenden Bestimmungen der WO stehen, was schlechterdings auch nicht vom Beirat so ohne weiteres beschlossen werden k?nnte. Sieht man es nur als Vorschlag an, so muss bedacht werden, dass die Spielgemeisnchaften ja bereits 2006/07 g?ltig sein sollen, ein Vorschlag also bereits auf der Beratssitzung WO-konform sein muss. Schwalbach hat aber bis dorthin ja noch die M?glichkeit, dies zu verbessern.

Die Begr?ndung unter 1.2 dagegen ist durchdacht, spiegelt nat?rlich auch die Erfahrungen des Vereines wieder. Die Bildung einer Spielgemeinschaft "vor Beginn der Spielzeit" ist allerdings zu vage", hier muss es schon "bei Abgabe der Mannschaftsmeldeb?gen" oder ?hnlich lauten, um kurzfristigen ?nderungen der Anzahl und Klassenzugeh?rigkeit vorzubeugen.

Warum die Spieler, wie vorgesehen in der Spielgemeinschaft die Einsatzberechtigung f?r Pokalspiele verlieren sollen, ist mir nicht klar, denn damit k?nnte nach dieser Formulierung doch gar keine Pokalspiele stattfinden, da ja alle Spieler einer Spielgemeinschaft angeh?ren w?rden.

Punkt 4.1 Innerhalb aller Spielklassen des Landes konkretisiert zwar die Ausweitung auf alle Verbandsspielklassen, aber dies ist derzeit, wie schon gesagt, im Widerspruch zur WO.

Baugleich dazu ist der Antrag, der nur wenig sp?ter von Reisbach zu dem selben Zweck eingereicht wurde und sicherlich gemeinsam mit dem Schwalbacher behandelt werden kann, da die Durchf?hrungsbestimmungen exakt ?bereinstimmen.

Fazit

Wer Spielgemeinschaften bef?rwortet, findet hier viele konkrete Punkte und Ans?tze, zur sofortigen Umsetzung taugt diese Vorlage wegen der schon bem?ngelten ?bereinstimmung mit der gegenw?rtigen WO nur bedingt.


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